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St. Antonius und Elisabeth St. Antonius und Elisabeth

Gremien

Kirchenvorstand

Vorsitzender
Der Vorsitzende des Kirchenvorstands ist immer der leitende Pfarrer.

Stellvertretende Vorsitzende
Manuela Kranert, stellv. Vorsitzende
Dr. Ralf Angermund, zweiter stellv. Vorsitzender

Weitere Mitglieder

Thaddäus Chmiel

Klaus Josupeit

Andreas Korber

Martin Mülders

Thorsten Steinwartz

Aufgaben

Unser Kirchenvorstand (KV) besteht aus 6 gewählten Mitgliedern. Hinzu kommt der Pfarrer als Vorsitzender, so dass unser Kirchenvorstand insgesamt aus 7 Personen besteht. Ein Vertreter des Pfarrgemeinderates nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen teil.

Der Kirchenvorstand wird alle vier Jahre von Gemeindemitgliedern ab 16 Jahren gewählt.

Dem Kirchenvorstand obliegt die Verwaltung des Gemeindevermögens und nur er kann verbindliche Verträge im Namen der Kirchengemeinde schließen.

Ein großer Teil der Arbeit erfolgt über Ausschüsse. In unserer Gemeinde haben wir den

  • Finanzausschuss (Verwaltung der Geld- und Sachwerte, Haushaltsplanung der Gemeinde)
  • Personalausschuss (Einstellung und Entlassung von Personal und deren Eingruppierung)
  • Bauausschuss (Verantwortung für die Gebäude der Gemeinde)
  •  Kita-Ausschuss (Zuständigkeit für die Belange der Kindertagesstätte)

In einem vom Kirchenvorstand festgelegten Rahmen entscheiden die Ausschussmitglieder in Verbindung mit dem Vorsitzenden eigenständig. In allen anderen Fällen bereiten die Ausschüsse Themenbereiche zur Entscheidung vor. Entschieden wird dann in den turnusmäßigen Kirchenvorstandssitzungen.